Agentur-Matching
Ein Angebot der Heeg Consulting GmbH

Weiterbildung im Agenturteam fördern lassen.

Lehrgangskosten und weiterbildungsbedingte Gehaltsausfälle können nach § 82 SGB III bezuschusst werden. Rechnen Sie ein unverbindliches Beispiel und buchen Sie den Fördercheck ohne Portal-Registrierung.

bis zu 100 %

Lehrgangskosten

bis zu 75 %

Arbeitsentgeltzuschuss

Höchstwerte für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten. Keine Förderzusage; die Agentur für Arbeit entscheidet.

Sauber getrennt: Der Fördercheck ist ein kommerzielles Angebot der Heeg Consulting GmbH und keine Leistung des neutralen Matching-Portals oder der Agentur für Arbeit.

Zwei Förderbausteine

Lehrgangskosten und Gehaltsausfall getrennt betrachten.

Lehrgangskosten

Die Agentur für Arbeit kann den betriebsgrößenabhängigen Anteil der zugelassenen Maßnahme übernehmen. Träger und konkrete Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein.

Arbeitsentgeltzuschuss

Der AEZ bezieht sich ausschließlich auf weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt fort; die BA kann einen Anteil inklusive pauschalierter Arbeitgeber-SV erstatten.

BetriebsgrößeLehrgangskostenArbeitsentgeltzuschuss
Weniger als 50 Beschäftigtebis zu 100 %bis zu 75 %
50 bis 499 Beschäftigtebis zu 50 %bis zu 50 %
Ab 500 Beschäftigtenbis zu 25 %bis zu 25 %

Quelle: § 82 SGB III und Bundesagentur für Arbeit, individuelle Förderung von Beschäftigten. Sonderregeln und die konkrete Höhe werden im Einzelfall geprüft.

Direkter Fördercheck

Erst rechnen, dann freien Termin auswählen.

Kein Profil-Claim und kein Portal-Konto. Ihre Angaben werden ausschließlich für den Fördercheck und die Calendly-Buchung gespeichert.

Unverbindliche Beispielrechnung

Förderpotenzial und Termin in einem Schritt.

Die Rechnung ordnet mögliche Höchstwerte ein. Sie ist keine Förderzusage; verbindlich entscheidet ausschließlich die Agentur für Arbeit.

1. Unternehmensgröße
bis zu Lehrgangskosten18.000 €100 % von 18.000 €
bis zu Arbeitsentgeltzuschuss10.468 €75 % der angenommenen Freistellungskosten
mögliches Gesamtpotenzialbis zu 28.468 €unverbindliche Modellrechnung
Der AEZ wird beispielhaft aus Bruttoentgelt plus pauschaler Arbeitgeber-SV und ausschließlich den eingegebenen Freistellungsstunden berechnet. Bei Teilzeit zählt nur der tatsächliche Ausfall. Die Agentur für Arbeit prüft Bemessung, Förderfähigkeit und Höhe.
2. Fördercheck-Termin vorbereiten

Für die direkte Calendly-Buchung benötigen wir eine erreichbare Kontaktperson. Ein Portal-Konto wird nicht angelegt.

Mit dem Fortfahren stimmen Sie der Verarbeitung zur Durchführung des Förderchecks und der Terminbuchung gemäß Datenschutzerklärung zu.

Voraussetzungen

Diese Punkte müssen gemeinsam passen.

Mehr als 120 Stunden

Exakt 120 Stunden reichen nicht. Asynchrone Selbstlernanteile zählen nicht zur Mindestdauer.

Träger und Maßnahme zugelassen

Die AZAV-Zulassung muss sowohl für den Bildungsträger als auch für die konkrete Maßnahme vorliegen.

Bestehendes Arbeitsverhältnis

Der Pfad richtet sich an Beschäftigte in einem bestehenden, grundsätzlich sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

Mehr als eine Einweisung

Die Inhalte müssen über eine kurze, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.

Antrag vor dem Start

Der Antrag muss vor Maßnahmebeginn gestellt und bewilligt werden. Ein nachträglicher Antrag reicht nicht.

Betriebsgröße richtig zählen

Bei Konzernen zählt grundsätzlich der Konzern; Teilzeitkräfte werden abhängig von der Arbeitszeit anteilig gewichtet.

Klarer Ablauf

Vier Rollen, keine falschen Versprechen.

01 · Durch uns

Fördercheck

Wir erfassen Ausgangslage und prüfen, ob der Weg grundsätzlich plausibel ist.

02 · Bildungsträger

Maßnahme abgleichen

Der zugelassene Träger prüft Maßnahme, Curriculum und notwendige Unterlagen.

03 · Agentur für Arbeit

Antrag entscheiden

Der Arbeitgeber stellt den Antrag vor Beginn. Die BA entscheidet über Umfang und Bedingungen.

04 · Arbeitgeber + Träger

Weiterbildung starten

Erst nach Bewilligung werden Start, Freistellung und Eigenanteil verbindlich geplant.

Ansprechpartnerin beim Bildungsträger

Laura Bodenhagen · Bildungsberatung

Nach einer positiven Vorprüfung erfolgt die fachliche Träger- und Maßnahmenabstimmung.

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Häufige Fragen

Was vor einer Antragstellung geklärt sein sollte.

Ist die Förderung garantiert?

Nein. § 82 SGB III ist grundsätzlich eine Ermessensleistung. Förderfähigkeit, Umfang und Bedingungen entscheidet ausschließlich die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Welche Lehrgangskosten können übernommen werden?

Je nach Betriebsgröße kommen bis zu 100, 50 oder 25 Prozent in Betracht. Sonderregeln können abweichen. Maßgeblich ist immer die Bewilligung der Agentur für Arbeit.

Was ist der Arbeitsentgeltzuschuss?

Der AEZ kann weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten teilweise erstatten. Bezugsgröße ist das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt inklusive pauschaliertem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, nicht pauschal das gesamte Gehalt.

Muss die Weiterbildung mehr als 120 Stunden dauern?

Ja. Exakt 120 Stunden genügen nicht. Nach den Fachlichen Weisungen der BA zählen asynchrone Selbstlernanteile seit 2026 nicht zur Mindeststundenzahl.

Reicht die AZAV-Zulassung des Trägers?

Nein. Sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme müssen zugelassen sein. Hinzu kommen persönliche und betriebliche Voraussetzungen.

Kann eine kurze Software-Einweisung gefördert werden?

Rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige oder überwiegend betriebsspezifische Einweisungen erfüllen die Voraussetzungen in der Regel nicht.

Sind Inhaber und Geschäftsführer förderfähig?

Entscheidend ist der sozialversicherungsrechtliche Status. Inhaber und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ohne sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis fallen regelmäßig nicht unter diesen Förderpfad.

Wie zählt die Betriebsgröße bei Teilzeit und Konzernen?

Maßgeblich ist das gesamte Unternehmen, bei Konzernzugehörigkeit grundsätzlich der Konzern. Teilzeitkräfte werden abhängig von ihrer Wochenarbeitszeit anteilig berücksichtigt; Auszubildende, Praktikanten und Minijobber zählen nach § 82 Abs. 6 nicht mit.

Können mehrere Beschäftigte gemeinsam beantragt werden?

Ja. Bei vergleichbarer Qualifikation, gleichem Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf kann ein Sammelantrag nach § 82 Abs. 5 SGB III in Betracht kommen.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Beginn der Maßnahme. Eine bereits gestartete Weiterbildung kann grundsätzlich nicht nachträglich über diesen Weg gefördert werden.

Wie oft kann dieselbe Person gefördert werden?

Zwischen zwei Förderungen nach § 82 liegt grundsätzlich eine Wartefrist von zwei Jahren. Ausnahmen und Fortführungsfälle prüft die Agentur für Arbeit.

Beeinflusst der Fördercheck mein Agenturprofil?

Nein. Weiterbildung ist ein getrennt gekennzeichnetes Angebot der Heeg Consulting GmbH. Interesse, Teilnahme oder Ablehnung beeinflussen weder Freischaltung noch Ranking oder Anfragevergabe im Portal.

Primärquellen: BA-Unternehmensübersicht, individuelle Förderung und Sammelantrag. Stand der Einordnung: 16. Juli 2026.
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