Was ein Gastbeitrag erfüllen muss.
Freigeschaltete Agenturen können praxisnahe Themen vorschlagen. Eine Einreichung garantiert keine Veröffentlichung und beeinflusst weder die Reihenfolge im Verzeichnis noch die Vergabe von Anfragen.
Mindestens 800 Wörter mit Praxiswert
Der Beitrag beantwortet eine konkrete Frage von Unternehmen mit nachvollziehbaren Schritten, Beispielen oder einer Checkliste. Allgemeine Eigenwerbung genügt nicht.
Sachlich, eigenständig und belegt
Keine Qualitäts-Superlative, Ergebnisgarantien oder Preislisten eigener Leistungen. Reine KI-Texte veröffentlichen wir nicht. Die einreichende Agentur verantwortet Eigenurheberschaft und Rechte. Tatsachen und zeitabhängige Aussagen benötigen belastbare Quellen.
Redaktionelle Prüfung vor Git-Freigabe
Die Redaktion darf Titel und Text kürzen, bearbeiten, zur Überarbeitung zurückgeben oder ohne Veröffentlichungsanspruch ablehnen. Erst die geprüfte Fassung wird über einen Git-Review in den statischen Ratgeber übernommen.
Ein Link, keine Gegenleistung
Je Beitrag ist höchstens ein Link zur eigenen Website der Autor-Agentur möglich; er wird mit nofollow ugc gekennzeichnet. Es gibt keine Bezahlung. Ein Beitrag beeinflusst weder Verzeichnis-Ranking noch Anfragevergabe.
Nutzungsrecht und Kennzeichnung
Mit der Einreichung räumt die Agentur das in den Nutzungsbedingungen für Agenturkonten beschriebene einfache Recht ein, den angenommenen Beitrag auf Agentur-Matching zu speichern, redaktionell und technisch zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen und in den zugehörigen Übersichten zu bewerben. Jeder veröffentlichte Gastbeitrag nennt die Autor-Agentur, verlinkt ihr Portalprofil und enthält den festen Hinweis, dass die Veröffentlichung keine Empfehlung des Portals ist.
Nutzungsbedingungen für Agenturkonten lesen
Themen, die zum Ratgeber passen
- SEO-Agentur finden
- Webdesign-Agentur auswählen
- Personalberatung vergleichen
- Agenturkosten einordnen
- Agenturwechsel vorbereiten
- passende Anfragen als Agentur einordnen
- Weiterbildung in Agenturen
- Qualifizierungschancengesetz für Agenturen
Umfang und Veröffentlichungsrhythmus
Die Redaktion veröffentlicht höchstens vier Gastbeiträge pro Kalendermonat. Der sichtbare Anteil redaktioneller Beiträge und Gastbeiträge bleibt im Ratgeber nachvollziehbar. Auch angenommene Entwürfe können deshalb in einer späteren Ausgabe erscheinen.
Voraussetzungen für Vorschläge
Vorschläge werden ausschließlich nach juristischer Freigabe des Rechtspakets und ab mindestens fünf echten freigeschalteten Agenturen angenommen. Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, erscheint das Formular im Dashboard berechtigter Agenturen; andernfalls bleibt es mit einem sachlichen Hinweis deaktiviert.