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Weiterbildung · Aktualisiert 16. Juli 2026

Qualifizierungschancengesetz für Agenturen: § 82 SGB III verständlich erklärt

Förderbausteine, Voraussetzungen und aktuelle Betriebsgrößenstaffel für Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis.

Was regelt § 82 SGB III?

§ 82 ermöglicht die Förderung beruflicher Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Die Qualifizierung muss über eine kurzfristige Anpassung hinausgehen; Träger und konkrete Maßnahme müssen zugelassen sein. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.

Welche Staffel gilt 2026?

Bei weniger als 50 Beschäftigten kommen bis zu 100 Prozent Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent AEZ in Betracht. Bei 50 bis 499 Beschäftigten sind es bis zu 50/50 Prozent, ab 500 bis zu 25/25 Prozent.

Wie unterscheidet sich der AEZ von der Kostenförderung?

Die Kostenförderung betrifft den Lehrgang. Der AEZ bezuschusst den anteiligen Gehaltsausfall für Freistellungszeiten und berücksichtigt grundsätzlich das förderfähige Entgelt inklusive pauschaliertem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Welche Wartefristen gelten?

Der Berufsabschluss liegt grundsätzlich mindestens zwei Jahre zurück. Außerdem darf die Person in den letzten zwei Jahren grundsätzlich nicht bereits nach § 82 gefördert worden sein. Ausnahmen prüft die Agentur für Arbeit.

Warum ist der Fördercheck keine Zusage?

Die Förderhöhe ist gesetzlich strukturiert, die Bewilligung bleibt jedoch eine Ermessensentscheidung. Der Fördercheck kann Angaben ordnen, aber weder die behördliche Prüfung noch eine Förderentscheidung ersetzen.

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